Pfarrbüro

 

Unser Pfarrbüro ist seit 19. Dezember 2014 geschlossen.

 

Die Anmeldung für Taufen, Trauungen, Wiederaufnahmen, Erst-kommunion und Firmung wird die Pfarre Landstraße vornehmen.

Die Sakramentenspendung erfolgt aber weiterhin in unserer Kirche durch unseren Pfarrer.

 

Pfarrbüro Landstraße St. Rochus und St. Sebastian

1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 54-56

Telefon: 01/ 712 10 15

E-Mail: kanzlei@oratorium.at

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr

Mittwoch auch von 15 bis 18.30 Uhr

Während der Sommerferien: Mo und Mi 9-12 Uhr

 

Matrikeneinsicht: Unter www.matricula-online.eu oder nach Terminvereinbarung mit der Pfarre Landstraße in unserem Pfarrbüro möglich.

 

Intentionen für hl. Messen werden nach den Gottesdiensten in der Sakristei entgegengenommen.

 

Pfarrhaus Erdberg:

1030 Wien, Erdbergstraße 72

 

Telefonnummer:

+43 664 610 12 87 (Mailbox)

E-Mail:

pfarre-erdberg@utanet.at

Homepage:

www.pfarre-erdberg.at

Einsicht in die Matrikenbücher:

www.matricula-online.eu

 

 

 

 

 

Gebühren:

 

Tauf-, Trauungsschein, Urkunden

2,--

Euro

Intention für eine hl.Messe

9,--

Euro

Stolagebühr für Trauung (gesamt)

30,--

Euro

 

 

 

 

 

Unsere Bankverbindung

 

Institut:

BAWAG P.S.K.

BIC:

BAWAATWW


Im 2. Stock unseres Pfarrhauses finden Sie die

IBAN:

AT83 1400 0049 1079 2062

Pfadfinder

Gruppe 13 Erdberg

www.13er.at

Empfänger:

Pfarre Erdberg, 1030 Wien

 

 

 

 

 

 

 

Unser Pfarrgebiet

Straßenname:

Hausnummer:

Apostelgasse

alle

Baumgasse

ungerade Nummern 1 - 31

Dietrichgasse

ungerade Nummern 1 - 39

gerade Nummern 2 - 30

Drorygasse

alle geraden Nummern

Erdberger Lände

gerade Nummern 20 - 34

Erdbergstraße

ungerade Nummer 29 - 69

gerade Nummern 40 - 92

Franz-Hauer-Gasse

alle

Göllnergasse

alle

Hagenmüllergasse

ungerade Nummern von 1 bis 23

gerade Nummern von 2 bis 28

Haidingergasse

alle

Hainburger Straße

ungerade Nummer 25 - 51

gerade Nummern 40 - 66

Kardinal-Nagl-Platz

5 - 16

Keinergasse

ungerade Nummern 1 - 35

gerade Nummern 2 - 28

Landstraßer Hauptstraße

ungerade Nummern 105 - 113

Löwenherzgasse

alle

Lustgasse

alle

Messenhausergasse

alle ungeraden Nummern

Rabengasse

gerade Nummern 2 - 10

Rabenhof

Stiegen 29 - 31 und 51 - 78

Rüdengasse

alle

St.Nikolaus-Platz

alle

Schwalbengasse

alle

Wassergasse

ungerade Nummern 1 - 23

Pfarrkirche

Apostelgasse 1

Pfarrhaus

Erdbergstraße 72

 

 

 

Taufe

 

Zuständig für die Taufe ist die Wohnpfarre. (Auf der Tabelle „Unser Pfarrgebiet“ können Sie überprüfen, ob Ihre Adresse in unserem Pfarrgebiet liegt.) Diese hat das Taufprotokoll aufzunehmen und das Taufgespräch mit Eltern und Patin/Paten zu führen. Anschließend kann eine Tauferlaubnis ausgestellt, wenn die Taufe in einer anderen Pfarre spendet werden soll.

 

Die Anmeldung - mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Tauftermin - des Kindes kann nur von Mutter und/oder Vater persönlich (nicht Großeltern, Paten ...) vorgenommen werden.

Vorzulegende Dokumente (keine Kopien):

Kind:

● Geburtsurkunde
● Meldezettel

Mutter/Vater:

● Geburtsurkunde

● Taufschein (Ein nicht röm.-kath. Elternteil muss eine  

   Einverständniserklärung zur Taufe unterschreiben.)

● standesamtliche Heiratsurkunde (wenn verheiratet)

● kirchlichen Trauungsschein (wenn kirchlich getraut)

Patin/Pate:

Taufschein (wenn möglich mit eingetragener Firmung)
● kirchlichen Trauungsschein (wenn verheiratet)
● Adresse (mündliche Bekanntgabe)
● Beruf (mündliche Bekanntgabe)

 

Voraussetzungen für das Patenamt:

● mindestens 16. Jahre
● röm.-kath. (nicht ausgetreten)
● gefirmt oder zumindest die Bereitschaft haben,

   sich bei nächster Gelegenheit firmen zu lassen

● wenn verheiratet, auch kirchlich getraut

Ein Pate ist nur erforderlich, wenn Vater und Mutter aus der Kirche ausgetreten bzw. nicht röm.-kath. sind.

Keine Gebühren.

 

Trauung

 

 

Zuständig für die Trauung ist die Wohnpfarre einer der beiden Brautleute. Diese hat das Trauungsprotokoll aufzunehmen und das Brautgespräch (Pfarrer mit Brautpaar) zu führen. Weiters ist ein Eheseminar (½ bzw. 1 Tag) zu besuchen: www.kirchliche-hochzeit.at

Findet die Trauung in einer anderen Pfarre statt, wird das fertige Trauungsprotokoll anschließend an diese weitergeleitet.

 

Anmeldung mindestens 6 Monate vor der Trauung. Das persönliche Erscheinen von Braut und/oder Bräutigam ist erforderlich.

Vorzulegende Dokumente (keine Kopien):

Braut und Bräutigam:

● Geburtsurkunde

● Meldzettel

● Taufschein
● Anmeldung zur standesamtliche Eheschließung oder

   Heiratsurkunde (wenn bereits zivilrechtlich getraut)

Bei Vorehen:
standesamtliche Heiratsurkunde und kirchlichen

   Trauungsschein (wenn kirchlich getraut)
Scheidungsdekret oder Sterbeurkunde
Bei gemeinsamen Kindern:
Geburtsurkunde
Taufschein (wenn bereits getauft)

Trauzeugen:

Diese Angaben können mündlich erfolgen:

Titel, Name, Religionsbekenntnis (Trauzeugen müssen nicht röm.-kath. sein), Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse

Gebühren:

Anmeldungspfarre

Euro

15,--

 

Trauungspfarre

Euro

15,--

 

Brautmesse (ohne Musik)

Euro

  9,--

 

 

 

Krankenkommunion

 

Unser Pfarrer ist gerne bereit, kranken, gehbehinderten oder älteren Menschen die hl. Kommunion nach Hause zu bringen.

Sollten Sie oder jemand, den Sie kennen, dies in Anspruch nehmen wollen, dann teilen Sie uns das bitte telefonisch unter +43 664 61012 87 (Mailbox) oder nach den hl.Messen in der Sakristei mit.

 

 

Erstkommunion

 

Zuständig:

 

 

Wohnpfarre, kann aber auch in einer anderen Pfarre vorgenommen werden

Mindestalter:

 

ab 2. Volksschulklasse

Dokument:

 

Taufschein

Anmeldung:

September im Pfarrbüro Landstraße

 

Firmung

 

 

 

 

Zuständig für Firmvorbereitung und Firmung ist die Wohnpfarre. Beiden kann aber in einer anderen Pfarre vorgenommen werden.

Mindestalter:

14 Jahre im Firmjahr

Anmeldung:

September im Pfarrbüro Landstraße

Dokument:

Taufschein

Firmpate/-patin:

Voraussetzungen:

16. Lebensjahr vollendet
röm.-kath. (nicht ausgetreten)
gefirmt

wenn verheiratet, auch kirchlich

 

Da ein Pate nicht unbedingt erforderlich ist, soll auch die Firmung ohne Pate gespendet werden, wenn niemand geeigneter gefunden werden kann. Der Firmling kann von Mutter oder Vater anstelle eines Paten zur Firmspendung begleitet werden.

 

 

 

 

Wiederaufnahme in die röm.-kath. Kirche

 

 

Zuständig:

jede Pfarre

Dokumente:

● Taufschein

 

● Geburtsurkunde

 

● Meldezettel

 

● Austrittsbestätigung vom Standesamt

 

Wenn verheiratet

● Heiratsurkunde, Trauungsschein (wenn auch kirchlich getraut)

 

Wenn geschieden oder verwitwet

● Heiratsurkunde, Trauungsschein (wenn auch kirchlich getraut) und Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde