Pfarrbüro Erdberg

Grüß Gott!

 

Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie ein Anliegen haben, eine Taufe oder Trauung anmelden wollen, eine heilige Messe für einen Verstorbenen oder eine persönliche Intention lesen lassen möchten, eine Auskunft brauchen, sich für unser Pfarrleben interessieren oder ...

Was Sie für die verschiedenen Anmeldungen benötigen finden Sie weiter unten.

 

 

 

 

 

 

Ich freue mich auf Ihren Besuch!

Brigitte Anna Kara

Pfarrsekretärin

 

 

Unser Pfarrhaus

 

 

 

Unser Adresse:

1030 Wien, Erdbergstraße 72, 1.Stock (Lift)

Telefonnummer:

01 / 713 53 95

Fax:    

01 / 713 53 95 - 14

E-Mail:

pfarre-erdberg@utanet.at

Homepage:

www.pfarre-erdberg.at

 

 

Unsere Bürozeiten:

 

 

Dienstag

9.00 - 11.00 Uhr

 

Donnerstag

9.00 - 11.00 und 15.00 - 16.00 Uhr

 

 

Juli und August:

nur am Donnerstag geöffnet

 

Büro geschlossen:

 

 

 

9.00 - 11.00 und 15.00 - 16.00 Uhr

 

Hl. Abend bis Hl. Drei Könige

Gründonnerstag und Karfreitag

Allerseelen (2. November)

Leopolditag (15. November)

 

Im 2. Stock unseres Pfarrhauses:

 

 

 

 

 

 

Telefon und Fax: 01 / 713 52 37

Mo - Do     7.30 - 15.30 Uhr

Fr              7.30 - 14.00 Uhr

sst.erdberg@caritas-wien.at

www.caritas-wien.at

Gebühren:

 

Tauf-, Trauungsschein, Urkunden

2,--

Euro

Intention für eine hl.Messe

7,--

Euro

Stolagebühr für Trauung (gesamt)

30,--

Euro

Ahnenforschung

 

Spende

 

 

Unsere Bankverbindung

 

Institut:

BAWAG P.S.K.

Kontonummer:

04910-792-062

und

BLZ:

14000

Pfadfinder

Gruppe 13 Erdberg

www.13er.at

BIC:

BAWAATWW

IBAN:

AT831400004910792062

Empfänger:

Pfarre Erdberg

 
             

 

 

 

 

 

 

Unser Pfarrgebiet

Straßenname:

Hausnummer:

Apostelgasse

alle

Baumgasse

ungerade Nummern 1 - 31

Dietrichgasse

ungerade Nummern 1 - 39

gerade Nummern 2 - 30

Drorygasse

alle geraden Nummern

Erdberger Lände

gerade Nummern 20 - 34

Erdbergstraße

ungerade Nummer 29 - 69

gerade Nummern 40 - 92

Franz-Hauer-Gasse

alle

Göllnergasse

alle

Hagenmüllergasse

ungerade Nummern von 1 bis 23

gerade Nummern von 2 bis 28

Haidingergasse

alle

Hainburger Straße

ungerade Nummer 25 - 51

gerade Nummern 40 - 66

Kardinal-Nagl-Platz

5 - 16

Keinergasse

ungerade Nummern 1 - 35

gerade Nummern 2 - 28

Landstraßer Hauptstraße

ungerade Nummern 105 - 113

Löwenherzgasse

alle

Lustgasse

alle

Messenhausergasse

alle ungeraden Nummern

Rabengasse

gerade Nummern 2 - 10

Rabenhof

Stiegen 29 - 31 und 51 - 78

Rüdengasse

alle

St.Nikolaus-Platz

alle

Schwalbengasse

alle

Wassergasse

ungerade Nummern 1 - 23

Pfarrkirche

Apostelgasse 1

Pfarrhaus

Erdbergstraße 72

 

 

 

Taufe

 

Zuständig für die Taufe ist die Wohnpfarre. (Auf der Tabelle „Unser Pfarrgebiet“ können Sie überprüfen, ob Ihre Adresse in unserem Pfarrgebiet liegt.) Diese hat das Taufprotokoll aufzunehmen und das Taufgespräch mit Eltern und Patin/Paten zu führen. Anschließend kann eine Tauferlaubnis ausgestellt, wenn die Taufe in einer anderen Pfarre spendet werden soll.

 

Die Anmeldung - mindestens 2 bis 3 Monate  vor dem gewünschten Tauftermin - des Kindes kann nur von Mutter und/oder Vater persönlich (nicht Großeltern, Paten ...) vorgenommen werden.

Vorzulegende Dokumente (keine Kopien):

Kind:

● Geburtsurkunde
● Meldezettel

Mutter/Vater:

● Geburtsurkunde

● Taufschein (Ein nicht röm.-kath. Elternteil muss eine

   Einverständniserklärung zur Taufe unterschreiben.)
● standesamtliche Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
● kirchlichen Trauungsschein (wenn kirchlich getraut)

Patin/Pate:

Taufschein (wenn möglich mit eingetragener Firmung)
● kirchlichen Trauungsschein (wenn verheiratet)
● Adresse (mündliche Bekanntgabe)
● Beruf (mündliche Bekanntgabe)

 

Voraussetzungen für das Patenamt:

● mindestens 16. Jahre
● röm.-kath. (nicht ausgetreten)
● gefirmt oder zumindest die Bereitschaft haben,

   sich bei nächster Gelegenheit firmen zu lassen

● wenn verheiratet, auch kirchlich getraut

Ein Pate ist nur erforderlich, wenn Vater und Mutter aus der Kirche ausgetreten bzw. nicht röm.-kath. sind.

Keine Gebühren.

 

 

Trauung

 

 

Zuständig für die Trauung ist die Wohnpfarre einer der beiden Brautleute. Diese hat das Trauungsprotokoll aufzunehmen und das Brautgespräch (Pfarrer mit Brautpaar) zu führen. Weiters ist ein Eheseminar (½ bzw. 1 Tag) zu besuchen: www.kirchliche-hochzeit.at

Findet die Trauung in einer anderen Pfarre statt, wird das fertige Trauungsprotokoll anschließend an diese weitergeleitet.

 

Anmeldung mindestens 6 Monate vor der Trauung. Das persönliches Erscheinen von Braut und/oder Bräutigam ist erforderlich.

Vorzulegende Dokumente (keine Kopien):

Braut und Bräutigam:

● Geburtsurkunde

● Meldzettel

● Taufschein
● Anmeldung zur standesamtliche Eheschließung oder

   Heiratsurkunde (wenn bereits zivilrechtlich getraut)

Bei Vorehen:
standesamtliche Heiratsurkunde und kirchlichen

   Trauungsschein (wenn kirchlich getraut)
Scheidungsdekret oder Sterbeurkunde
Bei gemeinsamen Kindern:
Geburtsurkunde
Taufschein (wenn bereits getauft)

Trauzeugen:

Diese Angaben können mündlich erfolgen:

Titel, Name, Religionsbekenntnis (Trauzeugen müssen nicht röm.-kath. sein), Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse

Gebühren:

Anmeldungspfarre

Euro

15,--

 

Trauungspfarre

Euro

15,--

 

Brautmesse (ohne Musik)

Euro

  7,--

 

 

 

 

 

Krankenkommunion

 

Unser Pfarrer ist gerne bereit, kranken, gehbehinderten oder älteren Menschen die hl. Kommunion nach Hause zu bringen.

Sollten Sie oder jemand, den Sie kennen, dies in Anspruch nehmen wollen, dann teilen Sie uns das bitte im Pfarrbüro (01 / 713 53 95) oder nach den hl.Messen in der Sakristei mit.

 

 

 

Erstkommunion

 

 

 

 

Zuständig:

Wohnpfarre

Mit einer Erlaubnis der Wohnpfarre kann dies in einer anderen Pfarre vorgenommen werden.

Mindestalter:

ab 2. Volksschulklasse

Dokument:

Taufschein

Anmeldung:

September und Oktober (Der genauer Anmelde­schluss wird im Zwischengespräch und im Schau­kasten bekannt gegeben. Spätere Anmeldungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.)

Vorbreitung:

ab November/Dezember 1 Stunde pro Woche

(außer an schulfreien Tagen)

Erstkommunion:

April/Mai

 

 

Firmung

 

Zuständig für Firmvorbereitung und Firmung ist die Wohnpfarre. Mit einer Erlaubnis der Wohnpfarre kann beides in einer anderen Pfarre vorgenommen werden.

Mindestalter:

14 Jahre im Firmjahr

Anmeldung:

September und Oktober (Der genauer Anmelde­schluss wird im Zwischengespräch und im Schaukasten bekannt gegeben. Spätere Anmeldungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.)

Dokument:

Taufschein

Vorbreitung:

ab November/Dezember wöchentlich 1 Stunde bzw.

2 Stunden 14-tägig (außer an schulfreien Tagen)

Firmung:

Pfingstsamstag im Wiener Stephansdom

Firmpate/-patin:

Voraussetzungen:

16. Lebensjahr vollendet
röm.-kath. (nicht ausgetreten)
gefirmt

wenn verheiratet, auch kirchlich

 

Da ein Pate nicht unbedingt erforderlich ist, soll auch die Firmung ohne Pate gespendet werden, wenn niemand geeigneter gefunden werden kann. Der Firmling kann von Mutter oder Vater anstelle eines Paten zur Firmspendung begleitet werden.

 

Hier finden Sie Bilder unserer Firmlinge von der Firmung

im Wr. Stephansdom mit Kardinal Schönborn am 30. Mai 2009:

http://www.kathbild.at/events.html

 

 

 

 

 

Wiederaufnahme in die röm.-kath. Kirche

 

Zuständig:

jede Pfarre

Dokumente:

● Taufschein

 

● Geburtsurkunde

 

● Meldezettel

 

● Austrittsbestätigung vom Standesamt

 

Wenn verheiratet

● Heiratsurkunde, Trauungsschein (wenn auch kirchlich getraut)

 

Wenn geschieden oder verwitwet

● Heiratsurkunde, Trauungsschein (wenn auch kirchlich getraut) und Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde

Rufen Sie bei uns im Pfarrbüro an und vereinbaren einen Gesprächstermin mit unserem Pfarrer (01 / 713 53 95).